Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 174/1998 vom 05.04.1998

Neufassung der Förderrichtlinien Stadtverkehr

Das Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt die Richtlinien zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur im Straßenraum in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Stadtverkehr) neu überarbeitet.

Zentrale Ziele der Stadtverkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen sind die Sicherstellung der Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen und alle Funktionen in der Stadt sowie die stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität. Eine leistungsfähige, flexible und zugleich umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur wird auch in Zukunft zu den wichtigen Standort- und Erfolgsfaktoren für den Lebens- und Arbeitsstandort Nordrhein-Westfalen zählen. Dabei stehen für das Land folgende Handlungsbereiche im Vordergrund:

- Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs (Fuß- und Radverkehr),

- Ausbau und Effektivierung des kommunalen und regionalen öffentlichen Verkehrs,

- Bestandsverbesserung im Straßenverkehr und Beseitigung von Engpässen,

- städtebauliche Integration des Verkehrs und

- Schulwegsicherung und Verkehrssicherheit.

Die Förderrichtlinien Stadtverkehr werden mit Wirkung vom 01.01.1998 auf alle neuen Vorhaben angewendet. Sie werden im Ministerialblatt nach Angaben des Ministeriums in der nächsten Ausgabe unter der lfd. Nr. 910 veröffentlicht.

Az.: III/1 644-61

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