Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 310/2005 vom 15.03.2005

Neues Umweltinformationsgesetz in Kraft

Am 14.02.2005 ist das Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu Umweltinformationen für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Mit dem Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetz und zur Änderung der Rechtsgrundlagen des Emissionshandels vom 22.12.2004 (BGBl. I S. 3704) wurde das Bundesrecht an die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG vom 28.01.2003 angepasst, die bis zum 14.02.2005 in deutsches Recht umzusetzen war. Wichtig ist, dass das neue UIG, welches am 14.02.2005 in Kraft getreten ist, ausschließlich für Bundesbehörden gilt. Im Gegensatz zum bisherigen UIG fallen damit Landes- und Kommunalbehörden nicht mehr in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Für die Bürgerinnen und Bürger soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Zugang zu Umweltinformationen mit der Gesetzesänderung deutlich verbessert werden. So sollen zukünftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet sein. Mit dem neuen Gesetz werden die Fristen für die Beantwortung von Anfragen zu Umweltinformationen halbiert und dürfen in der Regel einen Monat nicht überschreiten. Die Einsichtnahme von Informationen am Ort der Verwaltung wird ebenfalls kostenfrei gestellt. Außerdem wird die Bundesverwaltung verpflichtet, umfassender als bislang aktiv Umweltinformationen zu verbreiten. Dabei soll zunehmend das Internet als modernes und schnelles Medium genutzt werden. Bei den privaten Stellen handelt es sich um Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben des Bundes wahrnehmen, zum Beispiel die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU). Die Auskunftspflichten der Landesverwaltung werden zukünftig in landesrechtlichen Vorschriften geregelt; bis dahin gilt für Behörden der Länder und der Städte und Gemeinden die Umweltinformationsrichtlinie unmittelbar. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es die zuständigen Landesministerien auf die entstehende Regelungslücke und die Notwendigkeit, jeweils Landes-Umweltinformationsgesetze zu schaffen, schriftlich hingewiesen hat.

Die Geschäftsstelle wird über die weitere Entwicklung unterrichten.

Az.: II/2 10-00 qu/g

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