Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 502/2012 vom 17.09.2012

Neues Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit

Das Organisationskonzept zur elektronischen Verwaltungsarbeit (Konzept E-Verwaltung) löst das bisher vom Bundesinnenministerium herausgegebene Domea-Konzept ab. Dessen umfangreicher Anforderungskatalog wird durch ein reduziertes Paket so genannter Basisanforderungen ersetzt. Das bisher erforderliche Zertifizierungsverfahren wird abgeschafft.

Verwaltungen, die ihre Abläufe bereits auf der Grundlage von Domea organisiert haben, können diese ohne grundlegende Änderung unter dem neuen Konzept E-Verwaltung weiterführen. Dieses ist weitaus flexibler und berücksichtigt auch neue technische Entwicklungen etwa aus der Umgebung von Web 2.0.

Elektronische Verwaltungsarbeit im Sinne des Konzeptes E-Verwaltung umfasst sowohl die elektronische Schriftgutverwaltung (E-Akte) und elektronische Langzeitspeicherung sowie Aussonderung als auch die Prozessunterstützung durch elektronische Vorgangsbearbeitung und elektronische Zusammenarbeit. Das Konzept E-Verwaltung stellt eine Empfehlung dar und ist nicht verbindlich. Es legt die für den Bund geltenden Vorschriften zugrunde. Allerdings soll es - wie schon das Vorgängerkonzept Domea - auch auf die Verwaltungen der Länder und Kommunen anzuwenden sein.

Weitere Informationen im Internet unter http://www.verwaltung-innovativ.de/cln_108/nn_684678/DE/Organisation/orgkonzept__everwaltung/orgkonzept__everwaltung__node.html?__nnn=true  (Quelle: BMI / Behördenspiegel 8/2012).

Az.: I/3 085-15

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