Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 563/2021 vom 10.09.2021

Neues NRW-Förderangebot zur Klimawandelvorsorge in Kommunen

Das Umweltministerium NRW (MULNV) hat ein neues Förderprogramm zur Stärkung der Klimawandelvorsorge in Kommunen veröffentlicht. Für den Aufruf "Klimaresilienz auf kommunaler und regionaler Ebene" stehen rund zehn Millionen Euro aus dem EU-Programm zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie zur Verfügung (REACT-EU).

Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der Ausgaben und richtet sich an Kommunen und kommunale Unternehmen. Förderfähig sind investive Maßnahmen wie die Entsiegelung befestigter Flächen zugunsten von Grünflächen, das Anlegen von Mulden, Rigolen oder Retentionsflächen zum Rückhalt, zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser, aber auch das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden. Resiliente Strukturen sind zudem aus ökonomischer Sicht wichtig. Denn Schäden durch Folgen des Klimawandels erzeugen Kosten, die sich durch entsprechende Vorsorge vermeiden oder reduzieren lassen. Anträge sind bis zum 31.10.2021 möglich.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des REACT-Programms der EU als Baustein des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Bereits 2020 hatte das Umweltministerium ein eigenes Landesprogramm zur Unterstützung der Klimaanpassung in Kommunen veröffentlicht. Hierüber konnte eine Landesförderung für rund 110 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 12,5 Mio. Euro bewilligt werden. Aufgrund der großen Nachfrage knüpft das neue Förderprogramm hieran an.

Die Bereitstellung von Fördermitteln ist ein Baustein zur Umsetzung der 15-Punkte-Offensive, die das Umweltministerium anlässlich der Verabschiedung des bundesweit ersten Klimaanpassungsgesetzes erarbeitet hat. Zum Ausbau der grünen und blauen Infrastruktur und zur Verbesserung der Klimaanpassung bietet das Land verschiedene regionale und thematische Förderzugänge.

Die Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs durch den Projektträger Jülich (PTJ) geprüft. Sie müssen mindestens Maßnahmen in einem Umfang von 50.000 Euro umfassen. Seitens des PTJ wird eine Antragsberatung angeboten. Die Förderrichtlinien und die Antragsunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/react-eu/steigerung-der-klimaresilienz/

Az.: 23.1.9-002/001

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