Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 461/2002 vom 05.08.2002

Neues Lehrerausbildungsgesetz verabschiedet

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 27. Juni 2002 ein neues Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz) beschlossen. Die bisherigen Stufenlehrämter Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II werden durch Lehrämter mit einem Schulformbezug abgelöst. Vom Wintersemester 2003/2004 werden Lehrerinnen und Lehrer in NRW in vier Bereichen ausgebildet:

1. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen

2. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

3. Lehramt an Berufskollegs

4. Lehramt für Sonderpädagogik.

Bei dem übergreifenden Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen ist eine Schwerpunktsetzung für einzelne Schulformen vorgesehen. Das Land beabsichtigt, hiermit eine stärkere Fachlichkeit der Grundschullehrer-Ausbildung zu ermöglichen. Verbindlich für die Grundschullehrer ist eine Ausbildung in Deutsch, Mathematik und in einer weiteren Fachrichtung. Für den anderen Schwerpunkt dieses Lehramtes sind zwei Fächer vorgesehen sowie ein didaktisches Grundlagenstudium in Deutsch und Mathematik.

Das neue Lehrerausbildungsgesetz enthält eine Öffnungsklausel mit der gleichzeitig die Grundlage für Modellversuche geschaffen wird, durch die auch der Weg zum Lehrgang über konsekutive Studiengänge erprobt werden soll. Die Universitäten in Bielefeld und Bochum werden im kommenden Wintersemester mit entsprechenden Modellversuchen beginnen.

Az.: IV/2-220-1/1

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