Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 215/2017 vom 16.03.2017

Neues Konzept zur Förderung von Mieterstrom

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat sich auf ein neues Konzept zur Förderung von Mieterstrommodellen geeinigt. Von dem ursprünglichen Plan, den Mieterstrom über eine Verringerung der EEG-Umlage zu fördern, ist das Ministerium abgerückt und wird von der entsprechenden Verordnungsermächtigung keinen Gebrauch machen. Für die Mieter könnte das eine Entlastung bedeuten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat sich intern auf ein neues Konzept für Mieterstrommodelle geeinigt. Eine indirekte Förderung von Mieterstrommodellen, wie es nach dem EEG 2017 möglich war, ist nicht mehr geplant. Das Ministerium folgt damit der Empfehlung, die die Prognos AG in einer Studie zum Mieterstrom aus dem Januar gegeben hatte.

In der Studie kam die Prognos AG zu dem Schluss, dass eine direkte Förderung zielgenauer ausgestaltet werden könne und damit gegenüber einer indirekten Förderung von PV-Mieterstrommodellen vorzuziehen sei. Der Strom kann bei direkter Förderung auch bei einer direkten Lieferung an den Mieter ohne eine Nutzung des Netzes gefördert werden. Da die EEG-Umlagepflicht jedoch bestehen bleibt, würde sich die Last für die Solidargemeinschaft zur Zahlung der Umlage nicht erhöhen.

Das Ministerium arbeitet nunmehr daran, aus dem Eckpunktepapier einen Referentenentwurf zu erarbeiten. Dieser soll - wenn möglich - im März in die Ressortabstimmung kommen und Ende April 2017 im Kabinett beschlossen werden.

Bewertung

Aus kommunaler Sicht ist es dabei besonders wichtig, dass der Mieterstrom nicht zu einem reinen „Vermieterstrom“ wird. Kommunale beziehungsweise kommunal geprägte Unternehmen müssen weiterhin in der Lage sein, attraktive Angebote für die Stromkunden zu machen und den Markt für Mieterstrommodelle nutzen zu können. Dabei ist es unumgänglich, dass für die Mieter ein freies Wahlrecht hinsichtlich des Energieversorgers besteht.

Es ist zu begrüßen, dass das BMWi von dem engen Korsett der Verordnungsermächtigung abrückt und nunmehr hoffentlich auch die Möglichkeit von Quartierslösungen und einen möglichen Technologiemix von PV-Anlagen mit KWK-Anlagen und Speicher ermöglicht. Die Studie der Prognos AG ist unter www.prognos.com in der Rubrik Publikation abrufbar.

Az.: 28.6.1-002/010 we

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