Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 422/2003 vom 05.05.2003

Neues kommunales Finanzmanagement und Fachhochschule

Das Land Nordrhein-Westfalen wird ein neues kommunales Rechnungssystem auf der Basis der kaufmännischen Buchführung einführen. Ab 2005 ist damit zu rechnen, daß Kommunen flächendeckend die Inhalte dieses neuen kommunalen Finanzmanagements umsetzen müssen. Dies hat Auswirkungen für die Ausbildung an der Fachhochschule für kommunale Verwaltung. Absolventen des generalistisch geprägten Studienganges der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung müssen mit dem neuen kommunalen Finanzmanagement vertraut sein. Deshalb wird die Fachhochschule es beginnend für den Jahrgang 2003 im Fächerpflichtbereich einführen. Somit können die Kommunen ab 2006 darauf vertrauen, daß die Absolventen des Generalistenstudiengangs des kommunalen Verwaltungsdienstes über genügend Kenntnisse im NKF verfügen. Der Senat der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hat auf seiner jüngsten Sitzung am 29.04.2003 hierfür einen Studienverlaufsplan beschlossen. Dieser zeichnet sich aus durch:

- Beibehaltung der Stunden und Abläufe in allen Fächern

- keinerlei Mehrbelastung der Studierenden

- Beibehaltung der Anzahl und Zeitpunkte der Leistungsnachweise

- ausschließliche Verschiebung der Stunden und Veränderung der Inhalte in den Fächern öffentliche Betriebswirtschaftslehre und öffentliche Finanzwirtschaft.


Az.: I/1-046-11-3

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