Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 78/2012 vom 20.12.2011

Neues KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“

Mit dem neuen KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung — Energieeffiziente kommunale Versorgung" werden zukünftig quartiersbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden. Das KfW-Merkblatt (Richtlinie) für den 1. Teil „Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte und Sanierungsmanager“ hat der BT-Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 09.11.2011 zur Kenntnis genommen. Der Programmstart erfolgte am 15.11.2011.

In einem zweiten Schritt sollen ab Februar 2012 investive Maßnahmen gefördert werden. Dazu zählen insbesondere die quartiersbezogene Wärmeversorgung sowie die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung. Dieser zweite Teil steht zur Beratung auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Bundestags-Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Für 2011 und 2012 stehen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bereits übertragene Mittel i.H.v. 5 bzw. 8 Mio. € aus dem „Energieeffizienzfonds" des EKF - Titel 686 03 - zur Verfügung. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2012 durch den Bundestag wurde am 28.11.2011 auch der Wirtschaftsplan zum „Energie- und Klimafonds" beschlossen.

Aus dem EKF werden für das o.g. Programm mit dem neu eingestellten Titel 661 01 „Förderung von Maßnahmen zur energetischen Stadtsanierung" für 2012 weitere 92 Mio. € zur Verfügung gestellt. In einem ersten Schritt werden aus dem KfW-Programm Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie für einen sogenannten Sanierungsmanager bereitgestellt.

Der Sanierungsmanager erstellt unter Beteiligung der Eigentümer, Mieter und sonstiger Akteure (z.B. Energieversorger) das Sanierungskonzept und begleitet die Umsetzung. Die finanzielle Förderung der Sanierungsmaßnahmen z.B. an Wohngebäuden oder Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur erfolgt aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm.

Antragsberechtigt sind Kommunen sowie deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe. Die Kenntnisnahme durch den Bundestagausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfolgte am 09.11.2011. Das Programm startete zum 15.11.2011. Erste Anträge liegen der KfW-Kommunalbank bereits vor.

In einem zweiten Schritt werden in dem oben genannten Programm im Zins vergünstigte Darlehen für Investitionen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Versorgungssysteme bereitgestellt. Die Förderung umfasst Investitionen in die quartiersbezogene Wärmeversorgung sowie in die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung. Die Merkblätter für Kommunen und kommunale Unternehmen sind inhaltlich identisch, jedoch beinhaltet das Merkblatt für die kommunalen Unternehmen zusätzliche Informationen zu den EU-Beihilferegelungen. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kfw.de .

Az.: II/1 622-10

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