Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 522/2012 vom 21.09.2012

Neues KfW-Förderprogramm „Barrierearme Stadt“

Zum 01.09.2012 hat die KfW das neue Förderprogramm „Barrierearme Stadt“, über das Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Organisationen zinsverbilligte Darlehen für Investitionen zur barriereverringernden Umgestaltung der kommunalen Infrastruktur beantragen können, vorgestellt.

Das Förderprogramm unterstützt insbesondere bei Investitionen in barrierereduzierenden Maßnahmen. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Fahrstühlen, Rampen, Türöffnern oder das Absenken von Bürgersteigen an bestehenden Gebäuden der kommunalen Infrastruktur (zum Beispiel Rathäuser, Verwaltungsgebäude, Bibliotheken, Veranstaltungs- und Sportstätten), Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum (zum Beispiel Straßen, Haltestellen).

Ausführliche Informationen zu diesem neuen Programm finden sich auf der KfW-Internetseite unter www.kfw.de/233 für Kommunen und www.kfw.de/234 für kommunale Unternehmen und soziale Organisationen.

Az.: II/1 622-20

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