Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 160/2015 vom 10.02.2015

Neues Förderangebot zur altengerechten Quartiersentwicklung

Das Land NRW bietet seit Anfang des Jahres 2015 ein neues Förderprogramm an, dass die altengerechte Entwicklung von Quartieren durch den Einsatz von Quartiersmanagern unterstützt. Ziele sind u. a. die Stärkung von Nachbarschaften, ein erleichterter Zugang zu Hilfsangeboten und eine altengerechte Sozialraumplanung. Das Programmkonzept der „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW“ setzt dabei auf die Initiative und Betreuung von partizipativen Projekten durch einen so genannten „Quartiersentwickler“, der die Entwicklungsmaßnahmen gezielt voran treibt und als Ansprechpartner im Quartier zur Verfügung steht.

Die Förderung umfasst einen Festbetrag von 40.000,- Euro im Jahr bis maximal Februar 2018. 30.000,- Euro werden für eine Quartiersentwickler-Vollzeitstelle (mindestens EG 10) zur Verfügung gestellt, der Rest für Sachausgaben und Teilhabe- bzw. Veranstaltungskosten. Antragsberechtigt sind Kreise, kreisfreie sowie kreisangehörige Städte für maximal ein Quartier je Stadt.

Informationen zum Programm, zu den Fördervoraussetzungen und die erforderlichen Formulare stehen im Internet auf der Themen-Website zu altengerechten Quartieren des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW (EMGEPA) unter http://www.aku-nrw.de zur Verfügung.

Az.: II gr-ko

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