Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 249/2000 vom 05.05.2000

Neues Betriebs- und Trägerkonzept der Deutschen Bahn AG

Die Pläne des DB AG-Vorstandes, ein neues Betriebskonzept für den Fernverkehr und ein neues Betriebs- und Trägerkonzept für den Schienenpersonennahverkehr einzuführen, um damit Strukturen für ein wirtschaftlicheres Handeln der Bahn zu schaffen, werden seit einigen Wochen kontrovers diskutiert. Neben den beabsichtigten Einsparungen im Personalbereich sind zwei Konzepte von Bedeutung, die massive Wirkungen auf die Erreichbarkeit der Städte und Gemeinden sowie die Finanzierung des Nahverkehrs haben können.

  • Das marktorientierte Angebot (MORA) im Personenfernverkehr beinhaltet in Anlehnung an Flugverkehrskonzepte den Ausbau von acht bis neun zentralen Knotenpunkten in der Bundesrepublik Deutschland, die durch dichte Fernverkehrsangebote miteinander verbunden sind und an denen Verkehre gebündelt und verteilt werden sollen. Die Zuggattung des Interregio wird komplett abgeschafft und das Angebot im Fernverkehr um ca. 40 Mio. Zugkilometer verringert.
  • Die unternehmerische und marktorientierte Regionalnetzentwicklung (REGENT) für den Schienenpersonennahverkehr sieht die Schaffung regionaler Schienenverkehrsnetze mit einer Ausdehnung von bis zu 350 km Durchmesser vor. Für diesen Bereich soll eine neue Zuggattung mit Nahverkehrsstandard geschaffen werden. Die Verantwortung für das Schienennetz und die angebotenen Leistungen soll auf regionale Gesellschaften, an denen sich Länder, mittelständische Unternehmen und Kommunen beteiligen können, übergehen. Das Angebot soll um ca. 20 Mio. Zugkilometer aufgestockt werden.

Der Ausschuß für Wirtschaft und Verkehr des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hält es als Ergebnis ausführlicher Erörterungen am 13./14.4.2000 für unabdingbar, daß sich die DB AG aktiv mit der Verbesserung ihres Leistungsangebotes befaßt. Dieser Prozeß soll im Rahmen einer Weiterführung der Bahnreform geschehen.

Bei der weiteren Ausrichtung der DB AG auf den Markt muß nach Auffassung des Ausschusses die Verantwortung des Eigentümers "Bund" für die Infrastruktur und die Verantwortung des Bundes für die Sicherung der Mobilität als Ausdruck des Wohls der Allgemeinheit, erhalten bleiben. Besonders wichtig sind dabei die dauerhafte Finanzierung der Unterhaltung und Sanierung und der bedarfsgerechte Ausbau des Netzes. Dieser muß finanziell abgesichert werden, um neue Konstellationen von Trägerschaft und Betrieb des SPNV zu ermöglichen.

Eine Regionalisierung des Netzes im Sinne einer starren Zuordnung zu den Aufgabenträgern des ÖPNV entsprechend der gesetzlichen Definition des Nahverkehrs ist aus Sicht des Ausschusses nicht sachgerecht. Der Zugang zum Netz müsse vielmehr für alle interessierten Unternehmen in gleicher Weise erhalten bleiben und verbessert werden. Der Ausschuß ist schließlich der Meinung, daß die Städte und Gemeinden in diesem Diskussionsprozeß nicht als "versorgte" Objekte, sondern als Partner betrachtet werden müssen, die mit ihrer Verkehrspolitik zur wirtschaftlichen Entwicklung des Schienenverkehrs beitragen können.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowohl an den Vorstandsvorsitzenden der DB AG Hartmut Mehdorn als auch an Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt gewandt. Danach muß die DB AG ihre Verantwortung für den Fernverkehr auch bei kurzen Distanzen des Fernverkehrs behalten. Laut gesetzlicher Definition des Regionalisierungsgesetzes reiche der Nahverkehr bis 50 km Reiseweite oder bis zur Reisezeit von einer Stunde. Es sei nicht hinnehmbar, daß die DB AG Interregio-Linien in Abschnitte aufteilt und diese Abschnitte als Nahverkehr mit Nahverkehrsstandard durch die Länder bestellen lassen will.

Im Schienenfernverkehr müsse noch mehr Wettbewerbsdruck entfaltet werden, um Kosten statt Angebote zu reduzieren. Der Trassenzugang müsse für alle interessierten Eisenbahnunternehmer diskriminierungsfrei möglich sein. Diese Aufgabe solle einer unabhängigen Institution übertragen werden und nicht einer Gesellschaft, die mit dem marktdominierenden Unternehmen konzernmäßig verbunden ist.

Die Regionalisierung der Netze und ihre Verknüpfung mit der Verantwortlichkeit für das Angebot im Nahverkehr müsse begleitet werden von einer finanziellen Absicherung des Sanierungsrisikos. Mittel für die Sanierung des Nebenstreckennetzes müßten von der staatlichen Ebene aufgebracht werden, welche die Verantwortung für die Instandhaltung des Netzes in den letzten Jahrzehnten getragen hat. Die Investitionsmittel, die im Rahmen des Regionalisierungsgesetzes an die Länder ausgereicht werden, seien in keiner Weise geeignet, das Kostenrisiko der regionalisierten Nebenstrecken aufzufangen. Die Bereitstellung von "Nebenstrecken-Regionalisierungsmitteln" sei eine grundlegende Voraussetzung für den Erfolg einer Beteiligung der Kommunen an den Regionalgesellschaften.

Az.: III 645 - 00

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