Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 377/2011 vom 21.07.2011

Neues Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser II“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 04.07.2011 den „Startschuss“ für das neue Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser II“ gegeben und das so genannte Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Sowohl die Mehrgenerationenhäuser aus dem laufenden Aktionsprogramm des Bundes als auch interessierte, neue Einrichtungen haben bis zum 12. August 2011 Zeit, ihre Ideen und Konzepte zur Umsetzung der neuen Schwerpunkte und zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Sicherung des Mehrgenerationshausansatzes einzureichen. Neu ist die stärkere Einbindung der Standortkommunen. Sie werden nicht nur einen finanziellen Anteil an der Förderung der Häuser zu übernehmen haben, sondern auch noch stärker in die fachliche Arbeit in der Mehrgenerationenhäuser  einbezogen werden.

Mit dem Folgeprogramm will das Bundesfamilienministerium sicherstellen, dass die Mehrgenerationenhäuser  auch in Zukunft mit ihrer Arbeit den Zusammenhalt der Generationen nachhaltig stärken und ihre Türen für Menschen jeden Alters offen stehen. Inhaltlich setzt das Bundesfamilienministerium mit dem Folgeprogramm neue Schwerpunkte für die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser:

  • Alter und Pflege: Beratungsangebote für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Demenzkranke und ihre Angehörigen
  • Integration und Bildung: Integrationsfördernde und bildungsunterstützende Angebote
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Ausbau des Mehrgenerationenhauses als die Drehscheibe für familiennahe Dienstleistungen  der Kommune
  • Freiwilliges Engagement: Stärkere Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Initiativen.

Insgesamt 450 Mehrgenerationenhäuser können an dem neuen Programm teilnehmen, eines für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt. Das Ziel ist, dass die Häuser wie im bisherigen Aktionsprogramm jeweils einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro erhalten. Aus Bundes- und ESF-Mitteln werden davon pro Mehrgenerationenhaus 30.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Standardkommunen sollen künftig einen finanziellen Anteil in Höhe von 10.000 Euro jährlich, welche auch durch eine mietfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten geschehen kann, übernehmen. Damit möchte das Bundesfamilienministerium dem Ziel, die Mehrgenerationenhäuser nachhaltig und dauerhaft in die lokale Infrastruktur einzubetten, deutlich näher kommen. Darüber hinaus wurden Voraussetzungen geschaffen, dass jedes Mehrgenerationenhaus Bundesfreiwillige einsetzen und entsprechende Stellen anbieten kann.

Alle erforderlichen Unterlagen für das Online-Bewerbungsverfahren (Bewerbungsformular und Ausfüllhilfe, Kofinanzierungserklärung der Kommune) sowie die Programmbeschreibung sind im Internet unter www.mehrgenerationenhaeuser.de abrufbar. Für Rückfragen ist ab sofort eine Servicehotline unter 01801 184033 geschaltet.

Az.: III 715

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