Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 461/2022 vom 04.07.2022

Neuer Verwarnungs- und Bußgeld-Katalog Umwelt NRW in Kraft getreten

Für die Ahndung von Verstößen gegen Vorschriften des Umwelt- und Naturschutzes hat das Umweltministerium NRW einen neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt (Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes) erarbeitet. Der Runderlass ist am 03.05.2022 im Ministerialblatt (MBl. NRW. S. 364 ff.) bekannt gemacht worden und am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten. Gleichzeitig ist der alte Bußgeldkatalog (Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 2. Januar 2002 (MBl. NRW. S. 393), der zuletzt durch Runderlass vom 18. Oktober 2006 (MBl. NRW. S. 541) geändert worden ist) außer Kraft getreten.

Auf fast 250 Seiten sind über 1.280 Empfehlungen zur Bemessung von Verwarnungs- und Bußgeldern enthalten. Der Katalog ist eine Arbeitshilfe für die zuständigen Bußgeldbehörden in Nordrhein-Westfalen. Er soll bei der Verfolgung von Umweltdelikten unterstützen und eine landesweit einheitliche Anwendung der Bußgeldnormen sicherstellen. Der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog gibt bei Ordnungswidrigkeiten Anhaltspunkte für die Höhe von Verwarnungen und Bußgeldern, wobei im Einzelfall Erhöhungen oder Ermäßigungen möglich sind.

Der Katalog umfasst zwölf umweltrelevante Themenbereiche, die von Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, über den Immissionsschutz, die Abfall- und Kreislaufwirtschaft bis hin zum Forstschutz, der Fischerei und Jagd reichen. Die neue Fassung wurde durch das Umweltministerium unter intensiver Einbeziehung der Bezirksregierungen und unterer Umweltbehörden erarbeitet.

In weiten Teilen entspricht die Überarbeitung einer Neuerstellung. In allen Themenfeldern wurden sämtliche Bezugnahmen auf Rechtsvorschriften aktualisiert, neue Gesetze und Verordnungen ergänzt und die Empfehlungen zur Höhe von Verwarnungs- und Bußgeldern angepasst. Bestehen Anhaltspunkte für eine Straftat, erfolgt eine Einbindung der Staatsanwaltschaft.

Der neue Verwarnungs- und Bußgeldkatalog Umwelt für das Land Nordrhein-Westfalen ist abrufbar unter:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20421&menu=0&sg=0&keyword=verwarnungs-%20und%20bu%DFgeldkatalog

Az.: 23.0.15-001/001 gr

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