Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 540/2009 vom 06.10.2009

Neuer Krediterlass für Kommunen in NRW

Die bisherigen Regelungen zur Kreditwirtschaft der Kommunen in Nordrhein-Westfalen wurden mit einem neuen Krediterlass vom 04.09.2009 „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden (GV)“ zusammengefasst, aktualisiert und mit dem Ziel einer verbesserten Lesbarkeit überarbeitet.

Schwerpunkte des neuen Krediterlasses sind die Präzisierung der Regelungen zum Umgang mit Derivaten (Ziffer 2.2) und die Verlängerung der Zinsbindung bei Krediten zur Liquiditätssicherung (Ziffer 3). Dieser letzte Punkt ist auf Anregung auch des Städte- und Gemeindebundes NRW in den Erlass aufgenommen worden. Der StGB NRW hatte sich mit Schreiben vom 4. Mai 2009 an den Innenminister Dr. Ingo Wolf gewandt und Vorschläge zur Möglichkeit der Zinssicherung bei Krediten zur Liquiditätssicherung gemacht. Vorausgegangen waren Beratungen im Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des StGB NRW (vgl. zu dem Hintergrund Mitteilungsnotiz Nr. 300 v. Juni 2009). Die in dem neuen Erlass enthaltene Ausweitung der Möglichkeiten der Zinssicherung für Liquiditätskredite ist zu begrüßen, die Erlasslage bleibt allerdings von dem Volumen der zu sichernden Kredite hinter unseren Vorstellungen zurück.

Der Erlass ist auf der Internet-Seite des Innenministeriums (www.im.nrw.de) unter Bürger und Kommunen, „Krediterlass für Kommunen (aktualisiert)“ abrufbar.

Az.: IV/1 912-03

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search