Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 94/2022 vom 28.02.2022

Neuer Bundeswettbewerb „Zukunft Region“

In Kürze startet die Antragsphase für den neuen Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ des Bundeswirtschaftsministeriums. Gefördert werden regionale Zukunftskonzepte, die aufzeigen, wie wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gesteigert und Innovationsdynamik erhöht werden kann. Im Fokus stehen zudem Beschäftigungswachstum und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in den Regionen.

Mit dem ersten Förderaufruf „regioNachhaltig“ werden die Entwicklung eines regionalen Zukunftskonzeptes in einem breiten Beteiligungsprozess sowie dessen Realisierung gefördert. Die regionalen Zukunftskonzepte sollen aufzeigen, wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gesteigert und die Innovationsdynamik erhöht, Beschäftigungswachstum und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen regionsspezifisch erreicht werden können.

Die Projekte gliedern sich in Entwicklungs- und Umsetzungsphasen. Kommunen und Regionen können auch sofort mit der dreijährigen Umsetzungsphase beginnen, wenn sie bereits über ein partizipativ erarbeitetes regionales Entwicklungs-/Zukunftskonzept verfügen.

Das Programm setzt einen Fokus auf strukturschwache Regionen. Bis zu 10 Prozent der Mittel des Programms können jedoch im Sinne einer präventiven Strukturpolitik auch für Vorhaben aus nicht strukturschwachen Regionen eingesetzt werden.

Antragsberechtigt sind aus dem Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Verbünde aus mindestens zwei Partnern, von denen mindestens ein Akteur eine kommunale Gebietskörperschaft zu sein hat. Auch Verbünde von Akteuren außerhalb des GRW-Fördergebiets sind antragsberechtigt.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Für die Entwicklungsphase als auch die Umsetzungsphase werden bspw. Personalausgaben für Projektmanager je Verbund bis maximal 80.000 Euro brutto jährlich gefördert sowie Ausgaben für Sachmittel und Weiterbildung im Rahmen der Akteurskoordination und des Projektmanagements. Die maximale Fördersumme je Verbund beträgt in der Umsetzungsphase 1,5 Mio. Euro brutto, womit auch Sachmittel und Investitionen getätigt werden können. Die Kofinanzierung beträgt grundsätzlich mindestens 30 Prozent, kann jedoch für finanzschwache Kommunen abgesenkt werden.

Antragsskizzen für die erste Wettbewerbsrunde können bis 18.05.2022 um 15 Uhr eingereicht werden. Die Antragsskizzen sind ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform zu stellen.

Der entsprechende Link wird innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Wettbewerbsaufrufs auf der Webseite bekanntgegeben. Ebenfalls werden in Kürze Online-Informationsveranstaltungen für potenzielle Antragsteller angeboten.

Weitere Informationen sind unter folgenden Links abrufbar:

  • Informationen zur GRW-Fördergebietskulisse 2022-2027: www.bmwi.de
  • Ergänzung der Förderrichtlinie mit aktuellem Aufruf „regioNachhaltig“: www.bmwi.de
  • Interessierte zum Förderprogramm Zukunft Region können sich unter zukunft-region@vdivde-it.de melden und erhalten künftig Informationen zu dem Wettbewerb.
  •  Service-Hotline beim Projektträger: 030 310078-5511

Az.: 30.0.3-002/002

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