Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 431/2019 vom 29.07.2019

Neue VOB/A auch im EU-Bereich in Kraft getreten

Nachdem die neue VOB/A, Abschnitt 1, für alle Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (5,548 Millionen Euro) im Bundesanzeiger vom 19. Februar 2019 bekannt gegeben wurde und in Ländern mit dynamischer Verweisung (Bsp.: Nordrhein-Westfalen) auch für die Kommunen unmittelbar Geltung erhielt, ist am 18. Juli 2019 auch die neue VOB/A im Oberschwellenbereich in Kraft getreten.

Notwendig war hierfür eine „Änderungsverordnung zu der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)“. Die Neufassung der VOB/A, 2. Abschnitt, findet sich im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 27, Ausgabetag: 17. Juli 2019.

Mit der Änderung der VgV ist damit jetzt Abschnitt 2, Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Ausgabe 2019 (s. BAnz AT 19.02.2019 B2) in Kraft getreten und damit unmittelbar anzuwenden. Dies folgt aus der Änderung des statistischen Verweises in § 2 VgV. Auch Abschnitt 3 der neuen VOB/A, der die Bauvergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit regelt, ist am 18. Juli 2019 in Kraft getreten.

Az.: 21.1.1.6-001/003 we

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