Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 85/2001 vom 05.02.2001

Neue Verwaltungsvorschriften zum Gebührengesetz NW

Gegenstand des Gebührengesetzes NW sind die Kosten, die als Gegenleistung für die besondere öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit von Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände erhoben werden, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der Selbstverwaltung handelt. Nähere Einzelheiten regelt die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (AVVGebG NRW), welche durch Runderlaß des Innenministeriums vom 10.11.2000 (Ministerialblatt NRW 2000, S. 1590) neu bekanntgemacht wurde. Der bisherige Runderlaß vom 28.04.1979 ist aufgehoben. Wir bitten um Beachtung.

Az.: IV/2 941-00

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