Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 237/2008 vom 28.02.2008

Neue Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland

Die Europäische Kommission hat Ende Januar 2008 beschlossen, Deutschland wegen der Vergabe eines Auftrags über die Lieferung einer Software-Anwendung vor dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verklagen. Darüber hinaus wird die Kommission Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Entsorgung von Bioabfall zukommen lassen.

Im erstgenannten Fall wird die EU-Kommission Deutschland vor dem EuGH wegen der Vergabe eines Auftrags über die Lieferung einer Software-Anwendung verklagen, der direkt zwischen zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Datenverarbeitungsdienste für Kommunen erbringen, ohne Ausschreibung geschlossen wurde.

Im vorliegenden Fall erhielt die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) den Auftrag, eine Software-Anwendung für Fahrzeugzulassungen, die sie für Kommunen in Bayern entwickelt hatte, der Datenzentrale Baden-Württemberg zu liefern, die diese Software in ihren Datenzentren für die baden-württembergischen Kommunen einzusetzen gedachte.

Der Kommission wurde die Auftragsvergabe durch private Unternehmen zur Kenntnis gebracht, die vergleichbare Software für Kommunen anbieten. Nach Auffassung der Kommission muss eine Vergabestelle wie die Datenzentrale den Binnenmarktregeln für die öffentliche Auftragsvergabe bei der Erteilung eines Liefervertrags an Dritte genügen, auch wenn der Auftragnehmer selbst eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und der öffentlichen Vergabeordnung unterliegt. Da die AKDB als Auftragnehmer vertraglich festgelegte entgeltliche Leistungen erbringe, sei die Datenzentrale verpflichtet gewesen, den Auftrag gemäß dem EU-Vergaberecht öffentlich auszuschreiben, um so Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Lieferanten im Binnenmarkt sicherzustellen.

Die Kommission hat darüber hinaus beschlossen, Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu einem Dienstleistungsauftrag über die Entsorgung von Bioabfall zukommen zu lassen.

Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatte eine Kommune einen solchen Auftrag ohne Ausschreibung an ein privates Unternehmen vergeben. Die Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, nach dem ein privates Abfallentsorgungsunternehmen Beschwerde erhoben hatte und geltend machte, den Bioabfall der Kommune zu günstigeren Bedingungen entsorgen zu können. Hinsichtlich der Dienstleistungen zur Entsorgung von Bioabfall handele die Stadt als Vergabestelle, die Dienste von einem auf dem Markt tätigen Betreiber einkaufe. Nach den Binnenmarktvorschriften sei daher die Stadt verpflichtet gewesen, den Auftrag nach einem transparenten Verfahren auszuschreiben.

Weitergehende Informationen über die gegen die EU-Mitgliedsstaaten anhängigen Vertragsverletzungsverfahren finden Sie im Internet unter:
ec.europa.eu/community_law/index_en.htm

Az.: II/1 608-00

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