Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 330/1998 vom 20.06.1998

Neue Verpackungsverordnung beschlossen

Der Bundesrat hat am 29.05.1998 der Änderung der Verpackungsverordnung vom 12.06.1991 zugestimmt. Ausgangspunkt war der von der Bundesregierung bereits am 21.5.1997 beschlossene Entwurf zur Änderung der Verpackungsverordnung. Streitpunkt war zuletzt insbesondere, ob auch die sog. Service-Verpackungen (z.B. die Brötchentüten im Bäckerladen) mit dem "Grünen Punkt" zu versehen und damit in der Konsequenz Lizenzentgelt-Zahlungen für das Aufdrucken des "Grünen Punktes" auf die Service-Verpackungen an die Duales System Deutschland AG zu zahlen sind. Der bislang bekannt gewordene Kompromiß geht nunmehr dahin, daß die Hersteller dieser sog. Service-Verpackungen und nicht der "Abgeber" (z.B. der Bäcker) der Service-Verpackungen Lizenzentgelt-Zahlungen an die Duales System Deutschland AG leisten sollen. Die Geschäftsstelle wird über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Verpackungsverordnung und die wesentlichen Änderungen berichten, sobald diese in textlicher Abfassung vorliegt.

Az.: II 32-12-1 qu/g

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