Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 374/2016 vom 12.05.2016

Neue Verordnung zu repräsentativen Tarifverträgen veröffentlicht

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW (MAIS NRW) hat im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 29.04.2016 eine Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (RepTVVO) einschließlich einer entsprechenden Anlage zu der Verordnung veröffentlicht (GV. NRW. 2016 S. 196). 

In der Anlage zu der Verordnung werden für den straßengebundenen ÖPNV nunmehr sowohl der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TVN NW) als auch die am 15. Dezember 2015 geschlossenen Tarifverträge zwischen dem Verband nordrhein-westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Tarifverträge für repräsentativ erklärt.

Diese Verordnungsentscheidung war notwendig geworden, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 19.10.2015 die bisherige RepTVVO für den Bereich der straßengebundenen ÖPNV für rechtswidrig erachtet hatte. Die neue Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen aufgrund des § 4 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 1 Nr. 1 des TVgG-NRW berücksichtigt für den straßengebundenen ÖPNV in NRW nunmehr die beiden wichtigsten branchenrelevanten Tarifverträge.

Az.: 21.1.3.3-002/001

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