Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 557/1997 vom 20.11.1997

Neue Unterschritfsschablonen von der Bundesdruckerei

Seit Oktober 1997 hat die Bundesdruckerei bei den Paß- und Personalausweisbehörden die Verwendung von speziellen Stiften und blauen Unterschriftsschablonen eingeführt. Eine Vielzahl von Ausweisantragstellern können mit diesen Materialien keine verwendungsfähige Unterschrift abgeben. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat mit Schreiben vom 5.11.1997 an die Bundesdruckerei auf diese Mißstände hingewiesen:

"Die Bundesdruckerei GmbH hat im Oktober 1997 neue Unterschriftsschablonen und Stifte im Zusammenhang mit der Ausgabe von Reisepässen und Personalausweisen herausgegeben. Ab 31.10.1997 sollen Reklamationen, die durch die Verwendung von anderen Stiften (Aktuelle Informationen der Sparte Personaldokumente Nr. 8) und blauen Unterschriftsschablonen (Aktuelle Informationen der Sparte Personaldokumente Nr. 9 in Verbindung mit Nr. 7) entstehen, nicht mehr kostenfrei berücksichtigt werden. Sie stützen den Einsatz dieser Materialien auf Tests, die Sie in vier Meldestellen in Berlin durchgeführt haben. Das Landeseinwohneramt Berlin teilt uns jedoch mit, daß eine Zustimmung zu den neuen Materialien weder erbeten noch auf sonstige Art und Weise von dort die Übernahme empfohlen wurde.

Jetzt stellt sich heraus, daß die Stifte den Qualitätsanforderungen der Meldebehörden in der Praxis nicht entsprechen, weil sie spritzen und auch auslaufen. Eine dem üblichen Gebrauch entsprechende Unterschrift ist von einer Vielzahl von Ausweisbewerbern in der blauen Unterschriftsschablone nicht zu leisten.

Wir bitten Sie, die Qualität der vorgeschriebenen Stifte umgehend zu verbessern.

Darüber hinaus müssen die Paß- und Personalausweisbehörden unverzüglich darüber unterrichtet werden, wie zu verfahren ist, wenn Ausweisbewerber eine allgemein übliche Unterschrift unter Verwendung der blauen Schablone nicht abgeben können.

Bis dahin können wir unseren Mitgliedsstädten nur empfehlen, bei Reklamationen eine Neuausstellung des jeweiligen Ausweispapiers kostenfrei anzufordern."

Az.: I/2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search