Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 63/2002 vom 05.02.2002

Neue Statistik zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Das Innenministerium NRW hat die Statistik zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen aktualisiert. Seit Einführung der neuen Kommunalverfassung am 17.10.1994 wurden insgesamt 205 Bürgerbegehren auf den Weg gebracht. In 42 Fällen machte sich der Rat das Bürgerbegehren zu eigen, in 70 Fällen ist es zu einem Bürgerentscheid gekommen. Insgesamt setzten die Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen in rd. 40 % der erfaßten Fälle durch.

Die aktualisierte Statistik zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in NRW kann als Broschüre unter broschueren@im.nrw.de oder telefonisch beim Referat Öffentlichkeitsarbeit des Innenministeriums angefordert werden. Nähere Informationen zu Rechtsgrundlagen und Durchführung enthält darüber hinaus die Broschüre "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" des Innenministeriums, die ebenfalls unter der o.g. Adresse erhältlich ist.

Az.: I/2-020-08-26/3

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