Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 94/2017 vom 04.01.2017

Neue Sonderbauverordnung NRW seit 05.01.2017 in Kraft

Nach der neuen Landesbauordnung ist am 04.01.2017 auch die neue Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung NRW) im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden (GV. NRW. 2017 S. 2). Sie tritt am Tag nach der Verkündung, also am 05.01.2017 in Kraft. Die SBauVO NRW enthält zusätzliche Anforderungen zur Landesbauordnung (BauO NRW) für sogenannte Sonderbauten, die aufgrund der Art ihrer Nutzung, ihrer Größe oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bergen. Hierzu zählen etwa Versammlungs-, Verkaufs- und Beherbergungsstätten. 

Die am 28.12.2017 verkündete neue BauO NRW tritt am 28.06.2017 bzw. 28.12.2017 in Kraft. Siehe hierzu die StGB NRW-Mitteilung vom 02.01.2017. Das Gesetz- und Verordnungsblatt NRW ist im Internet unter https://recht.nrw.de abrufbar.

Eine Synopse der Fassung vom 17.11.2009 gegenüber der Fassung vom 02.12.2016 ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Bauordnung abrufbar.

Az.: 20.3.1.2

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