Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 389/2016 vom 28.04.2016

Neue Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen

Seit dem 01.01.2016 gelten nach den neuen EU-Vergaberichtlinien neue Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen. Mit der Umsetzung und dem Inkrafttreten der neuen Vergaberichtlinien ab 18.04.2016 musste die im Januar 2016 veröffentlichte Bekanntmachung der neuen EU-Schwellenwerte, die nach den alten EU-Richtlinien anzuwenden waren, entsprechend aktualisiert werden. Hierauf hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hingewiesen.

Neu und aus kommunaler Sicht bedeutsam ist der Schwellenwert von 750.000 Euro für soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Die bereits mit StGB NRW-Mitteilung 93/2016 vom 30.11.2015 mitgeteilten Schwellenwerte ändern sich nicht. Für Bauleistungen und Konzessionen beträgt der Schwellenwert damit unverändert 5.225.000 Euro sowie für Liefer- und Dienstleistungen 209.000 Euro (im Sektorenbereich: 418.000 Euro).
Die Bekanntmachung des BMWi ist im Bundesanzeiger, Amtlicher Teil (BAnz AT 27.04.2016 B1) im Internet unter https://www.bundesanzeiger.de/ verfügbar.

Az.: 21.1.1.2-004/001

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