Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 638/2008 vom 01.10.2008

Neue Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Wie bereits verschiedentlich berichtet, wird es ab 2009 neue Schlüsselzahlen für die Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer geben. Die neuen Schlüsselzahlen basieren auf der Einkommensteuerstatistik des Jahres 2004. Die Sockelbeträge bleiben unverändert bei 30.000/60.000 Euro.

Die Rechtsverordnung des Landes für die Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, mit der auch die Schlüsselzahlen ab 2009 festgeschrieben werden, wird zurzeit im Innenministerium erarbeitet. Zur Erleichterung der Planung ist uns vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik eine Proberechnung mit den voraussichtlich neuen Schlüsselzahlen zur Verfügung gestellt worden. Die Tabelle mit den voraussichtlichen neuen Schlüsselzahlen und ein Vergleich mit den bisherigen Schlüsselzahlen ist für Mitgliedskommunen im Intranet-Angebot des Verbandes unter „Fachinfo & Service“, „Fachgebiete“, „Finanzen und Kommunalwirtschaft“, „Daten zur Finanzplanung“, „Gemeindeanteil an der Einkommensteuer/Umsatzsteuer“ abrufbar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Proberechnung keine rechtsverbindliche Wirkung hat.

Aus der Gegenüberstellung ist erkennbar, dass allein aus der Umstellung der Schlüsselzahlen von der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2001 auf die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2004 bei unveränderten Sockelbeträgen interkommunale Verteilungswirkungen resultieren. Das Statistische Bundesamt ist gemeinsam mit dem LDS NRW der Frage nachgegangen, wie diese Verwerfungen zu erklären sind. Danach können die Aufkommenswirkungen durch Veränderungen bei mehreren Komponenten zustande kommen:

1. Einwohnerzahl
2. Gebietsstand
3. Einkommenshöhe (z. B. durch Änderungen im Einkommensteuerrecht)
4. Zahl der Steuerpflichtigen (z. B. durch vollständige Erfassung der Lohnsteuerbescheinigungen)

Insbesondere der zuletzt genannte Punkt scheint für die Verwerfungen bei unveränderten Sockelbeträgen (30.000/60.000 Euro) ursächlich zu sein: Die Zahl der erfassten Steuerpflichtigen und damit der für die Schlüsselzahlen relevanten Einkommensteuerleistungen ist durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen erheblich gestiegen.

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung wurde im Jahr 2004 eingeführt. Sie dient zum einen dem Arbeitnehmer als Nachweis der im Beschäftigungszeitraum abgeführten Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge. Zum anderen wird die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber im Rahmen von „Elster-Lohn“ elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen, die damit Zugriff auf die Lohnsteuernachweise sämtlicher Arbeitnehmer hat und diese gleichzeitig an die Statistischen Landesämter zur Erfassung weiterreicht. Infolge der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung werden nun auch die Einkommen zahlreicher nicht veranlagter Steuerpflichtiger erfasst, die keine Steuererklärung abgeben, bislang bei den statistischen Ämtern nicht registriert waren und deshalb auch bei der Schlüsselberechnung vernachlässigt wurden.

Die Aufkommenswirkungen durch Umstellung auf die 2004er Statistik werden in den Städten und Gemeinden mit überdurchschnittlichem Anteil nicht veranlagter Arbeitnehmeram stärksten spürbar. Nicht veranlagt werden Arbeitnehmer der Steuerklassen I bzw. IV/IV mit nur einem Arbeitsverhältnis und ohne weitere Einkünfte. Aufgrund zu geringen Einkommens oder nur geringer Werbungskosten ist die Abgabe einer Steuererklärung für jene Arbeitnehmer wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Az.: IV/1 921-03

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