Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 498/2003 vom 06.06.2003

Neue Schlüssel für Umsatzsteuerverteilung erst 2006

Am 26. Mai 2003 fand ein Bund-Länder-Kommunen-Gespräch über die ersten Modellberechnungen zur Neuverteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer statt. Mit Ausnahme des Vertreters eines Stadtstaates hielten alle Beteiligten die Daten zur Berechnung der Folgen verschiedener möglicher Schlüsselvarianten für stark verbesserungsbedürfig, bevor eine Neuregelung eines Schlüssel hierauf gestützt werden kann. Die Angaben über das Sachanlagevermögen liegen in den Ländern in sehr unterschiedlicher Qualität vor. Hierauf gestützte Verteilungsentscheidungen würden zu stark angreifbaren und möglicherweise verfassungswidrigen Ergebnissen bei der Verteilung zwischen den Gemeinden führen. Daher soll durch Verbesserung der 1998er Daten und durch zusätzliche Einbeziehung der 1999er Daten versucht werden, die nötige Belastbarkeit der Modellberechnungen zu erzielen. Das macht eine Verschiebung der Neuregelung der Umsatzsteuerverteilungsschlüssel auf 01.01.2006 erforderlich.

In den Mitteilungen hatten wir bereits über die erste Verschiebung der Schlüsselneuregelung bei der Umsatzsteuer vom 01.01.2003 auf den 01.01.2004 berichtet. In der StGB-Stellungnahme zur Anpassung der Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer hatten wir zum umsatzsteuerbezogenen Neuregelungstermin geäußert, dass die Verschiebung um ein Jahr "im Hinblick auf die außergewöhnlichen Datenerhebungsprobleme in diesem Bereich sachlich begründet und in diesem Fall nicht zu beanstanden" ist. Nun berichtete das Statistische Bundesamt, dass weiterhin größte Ungereimtheiten in dem Datenmaterial zum Vorschein gekommen sind, wovon sich auch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bei der Besprechung am 26. Mai 2003 überzeugen konnten. Hierüber hinwegzusehen, kam lediglich für einen Vertreter eines Stadtstaates in Frage, für den die gegenwärtige Datenlage vorteilhaft gewesen wäre. Insbesondere angesichts der Krise in den kommunalen Kassen wäre aber eine Entscheidung über Verteilungsschlüssel auf ungenügender Datenbasis finanziell nicht vertretbar gewesen und wäre auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht kaum zu rechtfertigen.

Erforderlich ist daher, dass die Daten des Jahres 1998 nachgebessert und auch die Ergebnisse des Statistikjahres 1999 einbezogen werden, um trotz der generellen Probleme, von den Unternehmen die erforderlichen Angaben zum Sachanlagevermögen zu bekommen, die Datenbasis für die Modellberechnungen möglichst belastbar zu machen. Dies ist aber allenfalls bei einem Inkrafttreten des Schlüssels am 1. Januar 2006 möglich. Die Verschiebung soll in dem Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Gemeindefinanzreform mit geregelt werden.

Bei den Modellrechnungen geht es unter anderem um verschiedene Kombinationen des Gewichtungsverhältnisses der vermögensbezogenen und personenbezogenen Schlüsselmerkmale. Das Gewicht, mit der z. B. die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den neuen Schlüssel einbezogen wird, ist letztlich von erheblicher Relevanz, weil je nach Gewichtung dieses Merkmals unterschiedliche Verteilungswirkungen bei den Städten und Gemeinden hervorgerufen werden. Die Modellrechnungen binden aber weder rechtlich noch faktisch den künftigen Gesetzgeber, sondern haben zunächst nur den Charakter einer Orientierungshilfe, die den Entscheidungsfindungsprozess erleichtern soll. Davon abweichende Gewichtungsverhältnisse, die auch über die in den Modellrechnungen vorgesehenen Extremwerte hinausgehen können, sind durch die Auswahl der Modellrechnungen nicht von der Diskussion ausgeschlossen.

Az.: IV/1 922-01

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