Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 311/2013 vom 12.04.2013

Neue Richtlinie für Planungswettbewerbe

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat in Zusammenarbeit mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die Richtlinien für Planungswettbewerbe überarbeitet. Die Neufassung — Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) — liegt in der Fassung vom 31.01.2013 vor.

Grundsätzlich haben sich die RPW 2008 in der Anwendung bewährt. Daher sind mit der Novellierung lediglich Änderungen verbunden, welche auf der Grundlage der Anwendungserfahrungen seit 2009 die Handhabung für Auslober weiter erleichtern und Begrifflichkeiten klarer fassen. Daneben waren inhaltlich wichtige Themen:

  • Stärkung des Offenen Wettbewerbs
  • erleichterter Zugang für kleine und junge Büros
  • bevorzugte Beauftragung des 1. Preisträgers
  • Hilfestellungen für Verfahrensabläufe

Der letztgenannte Punkt betrifft Regelungen zur Überarbeitungsphase, Anlagen zu Rückfragenkolloquien, Wettbewerbsunterlagen sowie die Berechnung der Wettbewerbssumme.

Das BMVBS hat für den Bereich Bundesbau die RPW 2013 bereits mit Wirkung vom 01.03.2013 eingeführt. Sie tritt an die Stelle der RPW 2008 in der Fassung vom 12.09.2008. Die RPW 2013 ist zudem im Bundesanzeiger am 22.02.2013 bekannt gegeben worden (www.bundesanzeiger.de ). Im Interesse einer bundesweiten Anwendung einheitlicher Wettbewerbsregeln empfiehlt das BMVBS, künftig die RPW 2013 auch im Bereich der Länder und Kommunen anzuwenden.

Die neue Richtlinie steht StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebotes des StGB NRW unter Fachinfo/Service≥Fachgebiete≥Bauen und Vergabe≥Planungswettbewerbe zum Download zur Verfügung.

Az.: II gr-ko

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