Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 387/2016 vom 29.04.2016

Neue Musterverträge für die Beschaffung von IT-Hardware

Auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnologie sind neue EVB-IT Musterverträge („Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“) für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand verfügbar. Die als Version 2.0 neu gefassten „EVB-IT Kauf“ und „EVB-IT Instandhaltung“ ersetzen gleichnamige Regelwerke aus dem Jahr 2002. Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand fortentwickelt und dabei auch mit dem BITKOM e.V. abgestimmt.

EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch Bundesbehörden verbindlich anzuwenden. Länder und Kommunen können diese ebenfalls einsetzen. In den neuen Bedingungen ist auch eine ausdrückliche Regelung enthalten, die den Verkäufer in die Pflicht nimmt, dass Hardware keine versteckten Funktionen zum Ausspähen von Daten enthalten darf (sog. technische No-spy-Klausel).
Die Veröffentlichung der EVB-IT Kauf und Instandhaltung erfolgte im Internet unter: http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/EVB-IT-und-BVB/Aktuelle_EVB-IT/aktuelle_evb_it_node.html .

Az.: 21.1.4.13-002/001

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