Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 243/2008 vom 18.03.2008

Neue Mustersatzungen im Abwasserbereich

Wie bekannt, ist das Landeswassergesetz zum 31.12.2007 erneut geändert worden (GV.NRW.2007, S. 708 ff.). Vor diesem Hintergrund hat der Städte- und Gemeindebund in Abstimmung mit dem Innenministerium des Landes NRW und dem Umweltministerium des Landes NRW sowie unter Mitwirkung der Kommunal- und Abwasserberatung NRW die Mustersatzungen im Bereich der Abwasserentsorgung überarbeitet. Zunächst hat die Geschäftsstelle des StGB NRW

- die Muster-Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) - Stand: März 2008

- die Muster-Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschluss-Beiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Stand: März 2008) sowie

- die Mustersatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) – Stand: März 2008

überarbeitet und herausgegeben (abrufbar im Intranet des StGB NRW unter der Rubrik: Mustersatzungen).

Weiterhin befindet sich eine Mustersatzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in der Erarbeitung. Diese Mustersatzung wird zu einem späteren Zeitpunkt herausgegeben, weil das Umweltministerium NRW hier den Wunsch geäußert hat, noch verschiedene Fragestellungen einer detaillierten Klärung zuführen zu können. Vor diesem Hintergrund verschiebt sich die Herausgabe dieser Mustersatzung, die zu einem späteren Zeitpunkt den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt wird.

Az.: II/2 24-24 qu/qu

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