Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 259/2007 vom 04.04.2007

Neue Mustersatzung "Ordnungsbehördliche Verordnung"

Die Geschäftsstelle des StGB NRW hat mit einem Arbeitskreis von Praktikern aus Mitgliedskommunen die Mustersatzung "Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" aktualisiert. Wichtigste Änderungen sind die Einschränkung der Anleinpflicht von Blindenhunden, die Befreiung von Blinden von der Tierkotbeseitigung und die Streichung der Regelungen zum Mindestabstand bei der Ausbringung von Düngern.

Die Mustersatzung (Stand März 2007) wurde vom Rechts-, Verfassungs-, Personal- und Organisationsausschuss des StGB NRW in seiner Sitzung am 20.03.2007 genehmigt und steht den Mitgliedern des Verbandes in seinem Intranet unter "Fachinformationen und Service" - "Mustersatzungen" - "Ordnungsbehördliche Verordnung - Mustersatzung 2007" als Worddokument einschließlich Begründung zum Herunterladen zur Verfügung.

Az.: I/2 100-00

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