Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 180/2024 vom 13.02.2024

Neue Muster-Wasserversorgungssatzung

Der StGB NRW hat mit Datum vom 17.01.2024 eine neue Muster-Wasserversorgungssatzung herausgegeben.

Die Muster-Wasserversorgungssatzung berücksichtigt insbesondere die am 24.06.2023 in Kraft getretene neue Bundes-Trinkwasserverordnung. Sie beinhaltet darüber hinaus in den Anmerkungen auch Hinweise zum Risikomanagement in der gesamten Versorgungskette der öffentlichen Wasserversorgung. Hierzu ist im Bundesgesetzblatt vom 11.12.2023 Nr. 346 vom 11.12.2023 die Bundes-Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung - TrinkwEGV) vom 04.12.2023 verkündet worden. Die TrinkwEGV ist am 12.12.2023 in Kraft getreten.

Die am 24.06.2023 in Kraft getretene neue Bundes-Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV; BGBl. I 2023 vom 23.06.2023 Nr. 159) regelt in § 34 TrinkwV ebenfalls die Pflicht zum Risikomanagement, allerdings für Wasserversorgungsanlagen.

Die Muster-Wasserversorgungssatzung ist auf diejenigen Städte und Gemeinden zugeschnitten, welche die Wasserversorgung als Regiebetrieb, Eigenbetrieb oder in der Rechtsform in der Anstalt des öffentlichen Rechts erbringen.

Az.: 24.0.12 qu

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