Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 435/2020 vom 03.06.2020

Neue Mobilfunk-Musterverträge sind online

Auf der Internetpräsenz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sind neue Vertragsmuster zur Vermietung kommunaler Liegenschaften für Mobilfunkstandorte verfügbar. Der „Rahmenvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen auf bzw. an kommunaler Trägerinfrastruktur“ zwischen der Telekom Deutschland GmbH und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ist dazu bestimmt, den Aufbau der kleinzelligen Mobilfunkinfrastruktur (Small Cells) auf Basis von 5G und technischen Folgegenerationen rechtlich zu untermauern. Es handelt sich um eine Sammlung ineinandergreifender Vertragswerke und Anlagen zur Verwendung durch kommunale Praktiker. Zudem werden in einer Begleitdokumentation Hinweise zur Bedeutung der wesentlichen Vertragsinhalte gegeben.

Darüber hinaus wurde der Mustermietvertrag zwischen der Deutschen Funkturm GmbH und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund inhaltlich angepasst und neu aufgelegt. Dieses Muster bietet die rechtliche Grundlage für den Bau und den Betrieb von Mobilfunk-Antennenstandorten auf kommunalen Liegenschaften.

Die Telekom Deutschland GmbH und die Deutsche Funkturm GmbH haben zugesichert, diese Vertragsmuster als Grundlage für Vertragsverhandlungen mit Städten und Gemeinden zu verwenden. Die Muster können unter https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Schwerpunkte/Mobilfunk/Musterverträge%20'Mobilfunkanlagen'/ kostenfrei heruntergeladen werden.

Az.: 31.6-001/001

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