Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 579/2020 vom 02.07.2020

Neue Mieterschutzverordnung in Kraft getreten

Zum 01. Juli 2020 ist die neue Mieterschutzverordnung NRW in Kraft getreten. Über den Entstehungsprozess sowie unsere Stellungnahme hatten wir unsere Mitgliedskommunen bereits mit Schnellbrief Nr. 240/2020 vom 08.05.2020 informiert.

Die Mieterschutzverordnung hat die Anregungen des Gutachtens aufgegriffen und die 18 dort gekennzeichneten Städte und Gemeinde (die Schwarmstädte Düsseldorf, Köln, Bonn und Münster) sowie vor allem kreisangehörige Gemeinden in deren direkter Umgebung als schutzwürdig eingestuft. Änderungen bzgl. der Gebietskulisse im Vergleich zum Gutachten gab es dementsprechend nicht.

Nähere Informationen können Sie der Mieterschutzverordnung  nebst Begründung/ Anlage unter folgendem Link entnehmen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18545&menu=1&sg=0&keyword=mieterschutzverordnung

Az.: 20.4.2.2-002/002 jä

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