Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 265/2012 vom 03.04.2012

Neue Leitlinien für transeuropäische Verkehrsnetze

Der EU-Verkehrsministerrat hat neue Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz beschlossen. Für die Umsetzung der Projekte sind rund 500 Mrd. Euro bis 2020 erforderlich. Zahlreiche Projekte führen durch Deutschland. Wegen der vergleichsweise geringen Kofinanzierung sind die Mitgliedstaaten gefordert, hohe Eigenanteile aufzubringen. Aus kommunaler Sicht ist die Bundesregierung aufgefordert, dass das Verkehrsnetz in Deutschland nicht lediglich als Transitnetz ausgebaut wird. Entscheidende Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland hat nach wie vor die gute Erschließungsqualität des Straßen-, Schienen- und Wasserwegenetzes.

Die Leitlinien haben die Rechtsqualität einer „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes“ (KOM(2011) 650 endgültig). Der Vorschlag sieht vor, dass TEN-V in zwei Stufen auszubauen. Neben einem Gesamtnetz wird ein Kernnetz definiert. Das Kernnetz soll bis Ende Dezember 2030 fertiggestellt sein. Darüber hinaus soll das Gesamtnetz bis zum 31. Dezember 2050 ausgebaut sein. Mit den Leit-linien werden Prioritäten für die Förderung von Vorhaben im gemein-samen europäischen Interesse festgelegt. Hierzu zählt die Schaffung, Instandhaltung, Wiederherstellung oder Aufrüstung von Infrastrukturen. Eines der Ziele ist die Verknüpfung von verschiedenen Zugangsstellen zum TEN-V (Güterterminals, Personenbahnhöfe, Binnen- und Seehäfen sowie Flughäfen) zu einem Netz, welches multimodalen Verkehr ermöglicht. Besondere Aufmerksamkeit sollen hier städtische Knoten (Schlüsselbestandteile) erhalten, da sie die unterschiedlichen Infrastrukturen miteinander verbinden.

Mit Blick auf das Kernnetz werden Kernnetzkorridore definiert, in denen die Integration und Interoperabilität der Verkehrsträger ein besonderes Gewicht genießt, um zu einer koordinierten Entwicklung und Verwaltung der Verkehrsträger zu kommen. Um diesen Vorgang zu erleichtern werden europäische Koordinatoren geschaffen, die „Korridorplattformen“ über die jeweiligen Mitgliedstaaten einrichten.

Ähnlich wie der Bundesverkehrswegeplan wird auch das TEN-V als Gesamtnetz regelmäßig überprüft. Das Kernnetz soll bis 2023 überprüft werden. Der Vorschlag des TEN-V soll keine zusätzlichen Kosten für den EU-Haushalt bewirken. Das heißt, es werden keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Mittel, die zur Verfügung stehen, werden im Rahmen der Fazilität „CONNECTING EUROPE“ zur Verfügung gestellt. In diesem Rahmen wird für den Zeitraum von 2014 — 2020 ein Betrag von 50 Mrd. Euro eingeplant. Davon entfallen 31,7 Mrd. Euro auf den Verkehrssektor. Von diesen 31,7 Mrd. Euro werden 10 Mrd. Euro im Rahmen des Kohäsionsfonds für Verkehrsinfrastrukturinvestitionen innerhalb der Mitgliedstaaten aufgebracht.

Die Leitlinien enthalten keine verbindlichen Umsetzungstermine für einzelne  Verkehrsprojekte. Die konkrete Ausplanung bleibt den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Planungs- und Haushaltshoheit vorbehalten.  Der Verordnungsvorschlag der Leitlinien für das TEN-V sowie die kartografische Darstellung der Deutschland betreffenden Projekte sind von der Internetseite des DStGB www.dstgb.de unter dem Schwerpunkt „Verkehr“ herunterzuladen.

 

Az.: III 640-00

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