Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 549/2003 vom 03.07.2003

Neue Leitlinien für die soziale Arbeit mit Mädchen in Paderborn

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verpflichtet die Städte- und Gemeinden dazu, im Rahmen ihrer Jugendhilfearbeit "bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben (…) die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern." Zur Erfüllung dieses Gesetzesauftrages hat die Stadt Paderborn im letzten Jahr eine Arbeitsgemeinschaft zur gezielten Förderung von "Mädchen und jungen Frauen" gemäß § 78 KJHG gegründet sowie entsprechende Leitlinien für die soziale Arbeit mit Mädchen in Paderborn entwickelt.
Der Paderborner Jugendhilfeausschuss hat mit seinem Beschluss über die Leitlinien ein wirksames Instrument zur Absicherung der sozialen Arbeit mit Mädchen geschaffen sowie entsprechende Qualitätskriterien festgelegt. Die Leitlinien stellen einen Kontrakt zwischen den freien Trägern der Jugendhilfe und der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Ausgestaltung der personellen, materiellen, konzeptionellen und räumlichen Rahmenbedingungen der Mädchenarbeit dar. Darüber hinaus werden in den Leitlinien die wichtigsten Handlungsfelder mädchengerechter Jugendhilfearbeit wie etwa Beratung, Betreuung, Freizeit, Bildung und Kultur, Berufs- und Lebensplanung sowie Gewaltprävention beschrieben.
Die Koordination der sozialen Arbeit mit Mädchen sowie das Umsetzungscontrolling der Leitlinien werden im Jugendamt durch eine spezielle Ansprechpartnerin für Mädchenarbeit sichergestellt. Zur Vermittlung als auch Weiterentwicklung der benötigten Kompetenzen für die Arbeit mit Mädchen wird einmal jährlich durch die Verwaltung eine Fachtagung für Mitarbeiterinnen der freien Träger angeboten. Der Jugendhilfeausschuss als für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zuständiges Gremium verpflichtet sich das Thema Mädchenförderung als Querschnittsaufgabe zu behandeln. Das heißt, in den Unterausschüssen und allen weiteren Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG die in der Kinder- und Jugendhilfe existierenden Konzepte, Leitlinien und Empfehlungen auf die angemessene Berücksichtigung der Bedürfnisse und Bedarfe von Mädchen zu prüfen. Alle statistischen Daten werden künftig nach Geschlecht differenziert ausgewiesen. Der Jugendhilfeausschuss erhält einmal jährlich auf der Grundlage der Berichte aller Träger einen schriftlichen Bericht über die Umsetzung der Leitlinien durch die Verwaltung.
Die Leitlinien für die soziale Arbeit mit Mädchen in Paderborn stehen Interessierten auf den Internet-Seiten der Stadt Paderborn (www. Paderborn.de) als pdf-Dokument zur Verfügung oder können als gedruckte Broschüre bei der Gleichstellungsstelle der Stadt Paderborn (05251/ 88-1650) angefordert werden

Az.: I/2 042-05-13

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