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StGB NRW-Mitteilung 334/2004 vom 22.04.2004

Neue Leihverkehrsordnung für NRW

Der Verband der Bibliotheken Nordrhein-Westfalen hat darauf aufmerksam gemacht, daß im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (Ausgabe Nr. 14 vom 02.04.2004) die neue Leihverkehrsordnung (LVO) veröffentlicht worden ist. Der Text folge im wesentlichen der von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Fassung, allerdings würden die Erläuterungen in den laufenden Text eingearbeitet und einige Stellen für Nordrhein-Westfalen präzisiert.

Eine wichtige Neuerung sei die Liberalisierung der Bedingungen für die Zulassung einer Bibliothek zum Leihverkehr. Voraussetzung sei jetzt nur noch die allgemeine Zugänglichkeit, die bibliotheks-fachliche Leitung und der Internet-Anschluß. Damit sei eine Unterteilung in Überregionalen und Regionalen Leihverkehr nicht mehr erforderlich, denn so gut wie alle Bibliotheken, die bislang am Regionalen Leihverkehr teilnehmen, erfüllen auch die Voraussetzungen für eine Zulassung zum jetzt vorgesehenen Leihverkehr. Der Regionale Leihverkehr Nordrhein-Westfalen werde ab dem 30. April 2004 eingestellt.

Alle Bibliotheken, die bislang am Regionalen Leihverkehr teilnehmen – mit Ausnahme von nicht allgemein zugänglichen Firmenbibliotheken – können zum Überregionalen Leihverkehr zugelassen werden, wenn sie die neue Leihverkehrsordnung (einschließlich der Kosten-Regelung) akzeptieren.

Der Text der neuen Leihverkehrsordnung kann im Internet abgerufen werden unter sgv.im.nrw.de/mbl/frei/2004/Ausg14/MBL14-6.pdf.


Az.: IV/2 479

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