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StGB NRW-Mitteilung 57/2002 vom 05.02.2002

Neue Initiative zur Graffiti-Bekämpfung

Nachdem das Land Berlin nach dem Regierungswechsel seinen beim Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Graffiti-Bekämpfungsgesetzes zurückgezogen hatte, hat der Bundesrat inzwischen auf Antrag des Landes Baden-Württemberg einen neuen Gesetzentwurf mit gleicher Zielsetzung eingebracht. In leichter Abweichung vom Berliner Entwurf soll damit das Strafgesetzbuch in den §§ 303 Abs. 1 und 304 Abs. 4 so geändert werden, dass jeweils die Wörter "beschädigt oder zerstört" durch die Wörter "zerstört, beschädigt oder das Erscheinungsbild einer Sache gegen den Willen des Eigentümers oder sonst Berechtigten nicht nur unerheblich verändert" ersetzt werden sollen. Das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag steht noch aus.

Quelle: DStGB Aktuell 0202 vom 11.01.2002

Az.: I/2 101-50

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