Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 471/2009 vom 18.08.2009

Neue HOAI in Kraft

Die neue Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ist am 17.08.2009, im Bundesgesetzblatt I Nr. 53, Seite 2732 f. veröffentlicht und tritt am 18.08.2009 in Kraft.

 

Die Neufassung der HOAI sieht i. S. d. DStGB-Forderung vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des sogenannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Ein Bonus-Malus-System soll neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen schaffen. Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung. Beratungsleistungen können ebenso wie bei den rechtsberatenden Berufen und wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen im Wirtschaftsleben frei vereinbart werden.

 

Mehr Vertragsfreiheit und Anreize für wirtschaftlich vernünftiges Kalkulieren der Büros bringt auch der Wegfall verbindlicher Stundensätze. Hierbei ist jedoch sicher gestellt, dass frei vereinbarte Stundensätze die Mindestsätze der Honorarordnung nicht unterschreiten dürfen. Um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz in Deutschland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau). Die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte wurden schließlich durchgängig um 10 Prozent angehoben.

Az.: II/1 603-11

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search