Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 43/2008 vom 17.12.2007

Neue EU-Schwellenwerte für Auftragsvergaben

Die EU-Kommission hat durch die Verordnung (EG) Nr. 1422/2007 (Amtsblatt der Europäischen Union vom 05.12.2007 – L 317/34) in Anknüpfung an das WTO-Abkommen über öffentliche Beschaffungen eine Änderung und damit Neufestsetzung der EU-Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben vorgenommen. Diese Neufestsetzung tritt nach Art. 3 der EU-Verordnung vom 04. Dezember 2007 am 01. Januar 2008 in Kraft.

Danach ergeben sich folgende neue EU-Schwellenwerte für Auftragsvergaben:

- VOB/Vergaben:
Der Schwellenwert für eine europaweite Bekanntmachung wird von gegenwärtig 5 278 000 Euro auf 5 150 000 Euro gesenkt;

- VOL- und VOF-Vergaben:
Hier wird der Schwellenwert von gegenwärtig 211 000 Euro auf 206 000 Euro gesenkt;

- Sektorenauftraggeber (Trinkwasser-, Energieversorgungs- oder Verkehrsbereich):
Hier wird der EU-Schwellenwert von gegenwärtig von 422 000 Euro auf 412 000 Euro gesenkt.

Az.: II/1 608-00

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