Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 624/2014 vom 13.10.2014

Neue elektronische Gesundheitskarte ab 01.01.2015

Die alte Krankenversicherungskarte hat Ende des Jahres endgültig ausgedient. Vom 01.01.2015 an gilt in Deutschland nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte. Auf diesen Termin haben sich jetzt die Kassenärzte und die Krankenkassen verständigt. 

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)und der GKV-Spitzenverband kürzlich mitteilten, verliert die alte Versichertenkarte damit zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit — unabhängig vom abgedruckten Datum. Anfang Juli hatten sechs bis acht Prozent der Versicherten noch immer keine neue Karte beantragt oder kein verwendbares Foto eingeschickt.  

Weil der Umtausch ins Stocken geraten war, hatten die Kassen die Geltungsdauer der alten Karten verlängert. Ursprünglich sollten sie bereits zum 30.09.2014 ungültig werden. Die neue elektronische Gesundheitskarte soll mittelfristig den Datenaustausch zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern — etwa um Wechselwirkungen bei Medikamenten zu vermeiden. 

Az.: III 501

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