Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 684/2021 vom 21.12.2021

Neue Dokumentation "Wasserstoff im kommunalen Einsatz"

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat gemeinsam mit der EWE AG, der FAUN-KIRCHHOFF Gruppe und der Westenergie die DStGB Dokumentation „Wasserstoff im kommunalen Einsatz. Ein Beitrag zu Klimaschutz und kommunaler Wertschöpfung“ erstellt.

Deutschlands Energie- und Verkehrswende findet in den Städten und Gemeinden statt. Zur Erreichung der ambitionierteren CO2-Minderungsvorgaben ist der Einsatz von Wasserstoff in den Kommunen ein wichtiger Eckpfeiler. Nachhaltig produzierter Wasserstoff kann durch den Einsatz bei der Gas- und Wärmeversorgung sowie im ÖPNV und den kommunalen Fuhrparks zu CO2-Einsparungen beitragen. Die Dokumentation beabsichtigt, die kommunalen Anwendungsmöglichkeiten für Wasserstoff aufzuzeigen. Ziel soll es sein, bei der kommunalen Planung der Daseinsvorsorge und Infrastruktur die Entwicklungen der Wasserstoffwirtschaft zu berücksichtigen. Eine frühzeitig etablierte grüne Wasserstoffkreislaufwirtschaft wird nicht nur die Klimaziele der Kommunen fördern, sondern auch Alternativen zur Elektromobilität und Batteriespeichertechnologie aufzeigen. Um die Anwendungsmöglichkeiten der Wasserstofftechnologie besser vor Ort ausgestalten zu können, liefert die Dokumentation eine Übersicht über die aktuellen technischen Bedingungen für eine funktionierende Wasserwirtschaft. Gleichzeitig werden wichtige Hinweise für die Umsetzung, Finanzierung und Bewirtschaftung vorgestellt. Der DStGB und seine Partner EWE, FAUN und Westenergie fordern deshalb anlässlich der Veröffentlichung der neuen Dokumentation von Bund und Ländern, die bestmöglichen Voraussetzungen für den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft in den Kommunen zu schaffen, im Interesse von Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und guter Lebensbedingungen. Die Dokumentation finden Sie unter:

https://www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/nr-165-erfolg-der-nationalen-wasserstoffstrategie-entscheidet-sich-vor-ort/

Az.: 28.6.9-001/002 we

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