Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 574/2007 vom 20.08.2007

Neue Dienstleistungen der Kommunal- und Abwasserberatung NRW

Der StGB NRW hat im Jahr 2006 seine Töchter (Abwasserberatung NRW e.V. und Städte- und Gemeindebund Dienstleistungs-GmbH) zu einer Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA NRW) zusammengeführt. Alleingesellschafter der KuA NRW ist die Kommunal-Stiftung NRW, die ebenfalls durch den StGB NRW im Februar 2006 gegründet worden ist. Erfreulich ist, dass mittlerweile 330 von insgesamt 396 Städte und Gemeinden in NRW einen Beratungsvertrag mit der KuA GmbH im Bereich der Abwasserbeseitigung abgeschlossen haben. Die KuA GmbH ist weiterhin schwerpunktmäßig im Bereich der Abwasserbeseitigung tätig und berät hier vor allem in technischen und organisatorischen Fragen.

Daneben begleitet die KuA GmbH die Städte und Gemeinden aber auch bei der Beschaffung von Kommunalfahrzeugen (z.B. Feuerwehrwagen) und führt Ausschreibungen von Dienstleistungen durch (z.B. im Bereich der Abfallentsorgung, Reinigungsdienstleistungen, Schülerspezialverkehr). Außerdem werden auch das Risikomanagement für kommunale Abwasserbetriebe, die Übernahme von Beauftragten-Funktionen (z.B. für Gewässerschutz und für Arbeitssicherheit) und Personalbedarfs-Prüfungen angeboten. Im Aufbau befindet sich auch ein „Warenkorb Recht“, der eine Zusammenstellung und Weiterverfolgung von wichtigen Rechtsvorschriften für den Abwasserbereich beinhalten wird (vgl. zu den Dienstleistungen: Abwasser-Report 2/2007, S. 38).

Neue Dienstleistungen der Kommunal- und Abwasserberatung sind zum einen die Begleitung von der Städten und Gemeinden, die eine getrennte Regenwassergebühr einführen möchten. Insoweit umfasst das Angebot insbesondere folgende Einzelleistungen: Vorbereitende Informationen, Datenerhebung, Satzungsänderungen, Aufstellung einer neuen Gebührenkalkulation. Zum anderen bietet die KuA NRW auch eine umfassende Beratung zur Frage der Neuorganisation der Abwasserbeseitigung an. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Organisationsformen zur Verfügung stehen (z.B. Regiebetrieb, eigenbetriebsähnliche Einrichtung, Anstalt des öffentlichen Rechts, Gründung einer Abwasser-GmbH als Betriebsführer) und welche Vor- und Nachteile bei den einzelnen Organisationsformen z.B. unter steuerrechtlichen und abgabenrechtlichen Gesichtspunkten zu beachten sind. Weitere Einzelheiten können bei der KuA NRW (Tel. 0211 – 430770) erfragt werden.

Az.: II/2 20-00 qu/qu

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