Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 48/2019 vom 24.01.2019

Neue Bewerbungsrunde für Flächenpool NRW

Das MHKBG hat das fünfte Bewerbungsverfahren der Initiative Flächenpool NRW gestartet. Mit der Initiative Flächenpool NRW können Städte und Gemeinden in NRW ihre brachliegenden oder ungenutzten Flächen  wiederbeleben und damit neues Bauland für Wohnen oder Gewerbe schaffen.

Gemeinsam mit den Landestöchtern NRW.URBAN und der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW bietet die Landesregierung den Städten und Gemeinden in NRW das Angebot, die bisherigen Aktivierungshemmnisse zu überwinden. Dies  betrifft etwa die Hilfe bei Planungsverfahren und Abstimmung unter unterschiedlichen Eigentümern.

Das Landesprogramm umfasst bereits 222 Standorte in 60 Städten und Gemeinden in NRW. Dort werden bereits mit den Kommunen konkrete Standortperspektiven entwickelt und die Aktivierung von ungenutzten Flächen begleitet.

Interessierte Städte und Gemeinden können sich bis zum 29. März 2019 bewerben.   Der Flächenpool NRW bietet eine Vorqualifizierungs-Möglichkeit an: Fragen zum Instrument oder zu den Standorten können mit den Projektverantwortlichen im Vorfeld einer Bewerbung persönlich besprochen werden. Dazu sollen bis März 2019 Termine mit den Mitarbeitern des Flächenpools NRW vereinbart werden.
Weitere Informationen zu den Ansprechpartnern und zur Bewerbung finden sich auf der Internetseite des Flächenpools NRW unter http://nrw-flaechenpool.de .

Az.: 20.1.4.7-009/001 gr

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