Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 402/1998 vom 05.08.1998

Neue Beihilfeablöseversicherung von GVVKommunal

Das Problem der finanziellen Belastung der kommunalen Gebietskörperschaften, Sparkassen und kommunalen Betriebe aufgrund der Verpflichtung zur Beihilfeleistung im Krankheitsfall ist heute aktueller denn je.

Die Krankheitskosten steigen allgemein. Die moderne Medizin kann heute auch bei schwerwiegenden Erkrankungen helfen. Die Kostenaufwendungen dafür sind allerdings kaum noch voraussehbar. Insbesondere die kommunalen Haushalte erfahren durch Schwersterkrankungen, Pflegefälle und schwierige Operationen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unkalkulierbare finanzielle Belastungen, die die vorhandenen Haushaltsansätze oft bei weitem übersteigen.

GVV-Kommunal und die Gothaer-Krankenversicherung haben deshalb jetzt für die Beihilfeverpflichtungen der kommunalen Gebietskörperschaften, Sparkassen und kommunalen Betriebe eine neue Beihilfeablöseversicherung entwickelt. Feste Monats- bzw. Jahresbeiträge in der Beihilfeablöseversicherung machen die Beihilfeaufwendungen kalkulierbar und verhindern Nachfinanzierungen innerhalb eines Haushaltsjahres.

Nach dem neuen Modell der Beihilfeablöseversicherung sind u.a. die Vereinbarung von Selbstbehalten mit entsprechender Beitragsminderung, eine Beteiligung des Versicherungsnehmers durch ein Bonus-/Mahnungssystem sowie die Versicherung einzelner Berufsgruppen (z. B. nur Beamte, Pensionäre) nunmehr möglich. Die Beihilfeablöseversicherung kann ab sofort abgeschlossen werden.

Ab dem 01.01.1999 kann darüber hinaus die Gothaer-Krankenversicherung auch die Beihilfeberechnung zu einem Beitrag von 35,00 DM je Beihilfefall übernehmen, sofern eine Beihilfeablöseversicherung besteht oder neu abgeschlossen wird.

Weitere Informationen und konkrete Angebote können Sie über den Mitgliederberatungsdienst der GVV-Kommunalversicherung und bei GVV-Kommunal in Köln, Herrn Zutt, Tel.-Nr. 0221/4893-132, und Herrn Fallack, Tel.-Durchwahl -620, erhalten.

Az.: GPM

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