Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 274/2014 vom 17.04.2014

Neue Bedingungen für IT-Beschaffung

Für die öffentliche Auftragsvergabe im IT-Bereich steht mit den „EVB-IT Service” ein neuer Mustervertrag zur Verfügung. Vertreter/innen der öffentlichen Hand und des Hightech-Verbandes BITKOM haben sich auf neue IT-Einkaufsbedingungen verständigt. Die neuen „EVB-IT Service”-Musterverträge lösen die alten Muster „BVB-Pflege” ab.

EVB-IT Vertragsmuster sind bei Beschaffungen durch die Bundesbehörden verbindlich anzuwenden. Auch Länder und Kommunen wenden sie überwiegend an. Der neue EVB-IT Vertrag enthält Regelungen zu möglichen Serviceleistungen rund um ein IT-System, die über den Regelungsumfang in den Vertragsmustern „EVB-IT System” und „EVB-IT Systemlieferung” weit hinausgehen. Dies betrifft etwa das Lizenzmanagement, Datensicherungsdienste, Verlagerung und Modifikation von Systemkomponenten sowie die Rufbereitschaft.

Der Vertrag kann zum Einsatz kommen, wenn nach Erstellung oder Lieferung eines IT-Systems weitere Serviceleistungen vereinbart werden sollen, die über den Regelungsumfang der EVB-IT-Systemverträge hinausgehen. Darüber hinaus kann das Vertragsmuster eingesetzt werden, wenn die in den Systemverträgen vereinbarten Serviceleistungen neu auszuschreiben sind oder generell die Betreuung eines IT-Systems ausgeschrieben werden soll.

Az.: I/3 086-06

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