Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 237/2018 vom 23.04.2018

Neue Anreize zur freiwilligen Rückkehr von Geflüchteten

Die Bundesregierung plant, ein neues Programm aufzusetzen, um die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Heimatländer zu fördern. Pro Jahr sollen bis zu 500 Millionen Euro bereitgestellt werden, um unter anderem im Irak, in Nigeria, Tunesien und Afghanistan in Kooperation mit der Wirtschaft Arbeits- und Ausbildungsplätze für die Heimkehrer zu schaffen. Es sollen ausschließlich Projekte vor Ort finanziert werden.

Die Zahl der freiwilligen Rückkehrer ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Sie lag nach Angaben der Bundesregierung bei 29.500. Das waren etwa 44 Prozent weniger als 2016 (54.000). Es entspricht der kommunalen Forderung, Rückkehrstrategien zu entwickeln und weitere Anreize für eine freiwillige Ausreise zu schaffen. Dies ist jedoch nur ein Baustein für eine verbesserte Rückführungspolitik. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen für eine konsequente Rückführungspraxis und den Abbau von Abschiebehindernisse müssen ebenfalls schnellstmöglich umgesetzt werden. 

Von Dezember 2017 bis Ende Februar 2018 konnten freiwillige Rückkehrer ergänzend zu bisherigen Ausreiseprämien zusätzliche Sachleistungen beantragen. Vorgesehen waren Hilfen von bis zu 3.000 Euro für Familien und bis zu 1.000 Euro für Einzelpersonen. Die Heimkehrer konnten Zuschüsse für Miete, Möbel oder Renovierungen bekommen. Dennoch entschieden sich in den drei Monaten nur 4388 Personen für eine freiwillige geförderte Ausreise. Im Vorjahr waren es nach dem Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat im gleichen Zeitraum noch 8185 Personen. Die zusätzliche Prämie wurde bis zum 28. Februar insgesamt für 1565 Personen bewilligt, davon 761 Einzelpersonen und 235 Familien. In diesem Zeitraum erhielten 28.551 Asylbewerber eine Ablehnung.  

Auch die schon bestehende Prämie des Rückkehrprogramms „StarthilfePlus“, das seit Februar 2017 und noch bis Ende 2018 läuft, hat nicht zu mehr freiwilligen Ausreisen geführt. Asylbewerber bekommen 1200 Euro, wenn sie noch während des Asylverfahrens ausreisen, während abgelehnte Asylbewerber 800 Euro bei einer freiwilligen Ausreise erhalten. Lagen die Gesamtausgaben aller Rückkehrprämien 2016 noch bei rund 30 Millionen Euro, waren es 2017 (Quelle: DStGB Aktuell 1318 vom 29.03.2018).

Az.: 16.1.11-004

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