Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 242/2011 vom 07.04.2011

Neue Allgemeinverfügung gemäß § 33 Sektorenverordnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat darauf aufmerksam gemacht, dass in der Sektorenverordnung vom 23. September 2009 (SektVO) in § 33 — Statistik — auf die Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung über die Festsetzung der Modalitäten der statistischen Angaben verwiesen wird. Am 03. März 2011 wurde die Allgemeinverfügung nun zur Erhebung der im Kalenderjahr 2010 vergebenen Aufträge bekannt gegeben.

Die Allgemeinverfügung ist im Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 35, Seite 892 bis 893 veröffentlicht und tritt einen Tag nach deren Veröffentlichung in Kraft. Danach haben die Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung bei der statistischen Erhebung der Daten die Allgemeinverfügung zu beachten. Die Allgemeinverfügung sowie das statistische Formblatt können auf der Internetseite www.bmwi.de — Rubrik: Wirtschaft / Wirtschaftspolitik / Öffentliche Aufträge / Statistische Meldungen / Link Sektorenverordnung heruntergeladen werden.

Az.: II/1 608-00

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