Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 90/2019 vom 12.02.2019

Netzentwicklungsplan Strom 2030 in der Version 2019 veröffentlicht

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2030, Version 2019 auf ihrer gemeinsamen Website www.netzentwicklungsplan.de veröffentlicht. Die Planung des NEP 2030 (2019) sichert die Integration von über 65 Prozent erneuerbaren Energien in 2030 und berücksichtigt die Vorgaben des Klimaschutzplans 2050.

Trotz des gegenüber dem letzten NEP gestiegenen Anteils erneuerbarer Energien konnte der zusätzliche Netzausbaubedarf durch den angenommenen Einsatz innovativer Elemente in Markt und Netz sowie die geplante Zuschaltung zusätzlicher Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindungen (HGÜ- Verbindungen) insgesamt gesenkt werden. Sämtliche Maßnahmen des Bundesbedarfsplans haben sich erneut als notwendig erwiesen.

Die am 26.01.2019 vorgestellten Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) zum Ausstieg aus der Kohleverstromung konnten im ersten Entwurf noch nicht berücksichtigt werden. Der genehmigte Szenariorahmen hat aber bereits eine signifikante Reduktion des Kohlekraftwerksparks angenommen. Für 2030 liegen die Vorschläge der WSB-Kommission zu installierten Kohlekapazitäten im Bereich des Szenarios C 2030 (17,1 GW). Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) werden die Ergebnisse der Kommission analysieren und eine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den identifizierten Netzentwicklungsbedarf, insbesondere für das Szenario B 2035, abgeben.

Einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des NEP 2030 (2019) geben das Zahlen-Daten-Fakten-Dokument sowie die gemeinsamen Pressemitteilung der ÜNB. Den ersten Entwurf des NEP 2030 (2019), den Anhang mit den Steckbriefen zu den geplanten Projekten sowie das Begleitdokument Punktmaßnahmen und Hintergrundmaterial sind einsehbar unter www.netzentwicklungsplan.de/de/netzentwicklungsplaene/netzentwicklungsplan-2030-2019

Beteiligung der Öffentlichkeit

Mit der Veröffentlichung steht der erste Entwurf des NEP 2030 (2019) bis zum 04.03.2019 zur Konsultation. Gefragt ist das Fachwissen von Verbänden, Unternehmen, wissenschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Organisationen sowie Städten und Gemeinden, Landkreisen und Privatpersonen. Informationen rund um die Konsultation sowie ein Web-Formular zur Abgabe von Stellungnahmen finden sich unter www.netzentwicklungsplan.de/de/beteiligung/konsultation-zum-nep-2030-2019

Eingereichte Stellungnahmen werden durch die ÜNB geprüft und der Netzentwicklungsplan auf dieser Grundlage überarbeitet. Im zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans, der voraussichtlich im Frühjahr veröffentlicht wird, werden die Ergebnisse der Konsultation dargestellt.

Der Abschlussbericht der Kohlekommission zeigt, dass es in den nächsten Jahren mit dem Wechsel von konventionellen Erzeugern, wie Kohle- und Atomstrom, auf mehr regenerative Erzeuger, wie Wind- und Solarkraft, einen erhöhten Bedarf an Netzausbau geben wird. Daher ist es jetzt wichtig, diesen Prozess zu begleiten und den Diskurs vor Ort über den Netzausbau zu führen.

Hier sind die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur gefordert, nicht nur den naturverträglichsten, sondern vor allem den für die betroffenen Anwohner verträglichsten Trassenverlauf zu finden. Daher ist es wichtig, hier die breite Wissensbasis der Akteure vor Ort einzubinden. Diese dürfen aber nicht nur abgefragt, sondern müssen vor allem auch gehört und berücksichtigt werden.

Az.: 28.6.12-001/001 we

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