Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 200/2014 vom 17.03.2014

Netzbetreiber aktualisieren Netzausbauplanungen 2014

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) nehmen in diesem Jahr neben der Erstellung des Netzentwicklungsplans (NEP) 2014 auch Sensitivitätsanalysen vor, um die Auswirkungen der aktuell von der Bundesregierung vorgesehenen Reduzierung von Ausbauzielen der Offshore-Windkraft und der Kappung von Stromspitzen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen auf den Netzausbaubedarf der Übertragungsnetze zu berücksichtigen. Die Bundesnetzagentur hebt anlässlich der zunehmenden Diskussion um die Notwendigkeit der Netzausbauvorhaben hervor, dass dadurch keine wesentlichen Trassen wegfallen, sondern der Bau einiger Leitungen gegebenenfalls nach hinten verschoben werden würden. Aus kommunaler Sicht müssen die Ausbauziele im EEG mit der bundesweiten Netzausbauplanung in Einklang gebracht werden. Diese dürfen nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden, um die Akzeptanz für die Vorhaben nicht zu gefährden.

Die Sensitivitätsanalysen liefern Indikationen über die Auswirkungen einer aktuell von der Bundesregierung diskutierten Reduzierung von Ausbauzielen der Offshore-Windkraft und einer Kappung von Stromspitzen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Diese Berechnungen setzen auf dem Szenario A 2024 aus dem NEP 2014 auf und nehmen deshalb etwas mehr Zeit in Anspruch.

Die Bundesregierung hatte sich bereits Ende Januar (BT-Drs. 18/352) anlässlich einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/266) mit der Frage befasst, welche Auswirkungen die in der aktuellen Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Maßnahmen zur Reform der Energiewende auf die bereits vorhandene Netzausbauplanung haben. Sie wies in ihrer Antwort darauf hin, dass derzeit keine verlässliche Aussage über konkrete Auswirkungen auf die energiewirtschaftliche Notwendigkeit einzelner Höchstspannungsleitungen getroffen werden könne. Es seien vielmehr neue Netzberechnungen erforderlich, die im Rahmen der Fortschreibung der Netzentwicklungspläne zu berücksichtigen seien. Dies wurde nun durch die Netzbetreiber für die Netzentwicklungspläne 2014 berücksichtigt.

Die endgültigen Ergebnisse der Netzentwicklungsplanungen werden laut der Bundesnetzagentur im April 2014 erwartet. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit werden die ÜNB in diesem Jahr den Netzentwicklungsplan Strom 2014 und den Offshore-Netzentwicklungsplan 2014 zeitgleich mit den Sensitivitätsanalysen Mitte April 2014 veröffentlichen. Die Konsultationszeit der Netzentwicklungspläne wird ebenfalls Mitte April beginnen und 6 Wochen dauern. Die ÜNB erwarten dadurch einen stringenteren Dialog rund um die Ergebnisse des NEP, da der NEP 2014 dann auch im Lichte der Sensitivitätsbetrachtungen besser eingeordnet werden könne.

Aus kommunaler Sicht sind klare und verlässliche Rahmenbedingungen eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz für die Energiewende nicht weiter gefährdet wird. Die EEG-Reform muss hierfür zügig umgesetzt werden. Der nun auch im Referentenentwurf des EEG vorgesehene Ausbaukorridor für erneuerbare Energien muss mit der bundesweiten Netzausbauplanung zusammengebracht werden, ohne diese grundsätzlich in Frage zu stellen. Um Bürger und Kommunen besser in dem Prozess mitzunehmen, bedarf es einer frühzeitigen Beteiligung und Information der Netzbetreiber über die gesetzlich vorgesehenen Verfahren hinaus, zu einem Zeitpunkt in dem noch Einfluss auf den konkreten Trassenverlauf genommen werden kann.

Az.: II/3 811-00/8

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