Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 107/2015 vom 15.01.2015

Nebenentgelte im Dualen System 2015

Der Deutsche Landkreistag hat über den Deutschen Städte- und Gemeindebund mitteilen lassen, dass als Berechnungsgrundlage für die Nebenentgelte 2015 folgendes Verfahren bei den Einwohnerzahlen im jeweiligen Vertragsgebiet gelten soll:

Grundsätzlich werden die Daten mit Stichtag 30.06. des Vorjahres zugrunde gelegt. Die Zensus-Daten werden durch die Statistischen Landesämter zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt veröffentlicht, so dass nach Mitteilung der Gemeinsamen Stelle für die Systembetreiber durch diese nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Daten sämtlicher Bundesländer zum Zeitpunkt der Berechnung des jeweiligen Gesamtbetrages vorliegen werden.

Deshalb soll folgender pragmatischer Ansatz gelten:

Sollten die Zensus-Einwohnerdaten (Stichtag: 30.06.2014) für das gesamte Bundesland bis zum 28.02.2015 veröffentlicht worden sein, so wird diese Basis im jeweiligen Bundesland berücksichtigt. Sofern diese Informationen bis zu diesem Stichtag noch nicht vorliegen, werden die Einwohnerdaten des letzten Abrechnungsjahres zugrunde gelegt.

In Übereinstimmung mit dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sieht die Geschäftsstelle des StGB NRW dieses als ein geeignetes Verfahren an.

 

 

Az.: II/2 32-16-4 qu-ko

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